Generelles Besuchsverbot in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften
22.01.2021
Im Rahmen der Corona-Schutzmaßnahmen hat die Gemeinde Weil im Schönbuch eine Allgemeinverfügung erlassen:
Für Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünfte gilt ein generelles Besuchsverbot, zunächst bis zum 30.06.2021:
Allgemeinverfügung der Gemeinde Weil im Schönbuch zur Bekämpfung übertragbarer Krankheiten über die Untersagung von Besucherverkehr in Obdachlosen- und Flüchtlingsunterkünften (PDF)