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Ortschaftsrat 

Breitenstein hat eine Ortschaftsverfassung. Die Bürger wählen alle 5 Jahre den Ortschaftsrat. Er besteht aus 8 Mitgliedern und berät regelmäßig  über die Belange der Ortschaft.

Zu den öffentlichen Sitzungen des Ortschaftsrats wird im Mitteilungsblatt im amtlichen Teil eingeladen.

Teilweise beschließt der Ortschaftsrat abschließend , teilweise gibt er Beschlussempfehlungen an den Gemeinderat ab.